Als Sperrmüll gelten alle nicht mehr verwertbaren Haushaltsabfälle, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts (maximales Gewicht 50 kg und maximale Größe 2 m x 1 m) selbst nach zumutbarer Zerkleinerung zu sperrig für die Restmülltonne sind.
Beispiele: Matratzen, Lattenrost, Möbel, Einrichtungsgegenstände, Gartenmöbel, sperrige Campingartikel, sperrige Spiel- und Sportgeräte, Transportbehälter (leer!), Regenfass.

Eine genaue Auflistung, was brennbarer Sperrmüll ist, finden Sie unter diesem Link.