Satzungen & Gebühren

Für den Anschluss am öffentlichen Entwässerungsnetz sowie der Kanaleinleitung fallen Kanalbeiträge je Hausanschluss bzw. Verbrauchsgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser an.

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Ansprechpartner

Hier finden Sie alle Ansprechpartner des Stadtbauhofs und Abwasserbetriebs

Kanalbeitrag

Für den Bau der Entwässerungsanlagen (städtische Kanäle, Sonderbauwerke, Klärwerk und alle sonstigen Entwässerungseinrichtungen) wird ein Kanalbeitrag erhoben. Dieser wird einmalig für jedes Grundstück fällig, das an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Grundstücks- und Geschossfläche.

Bauliche Veränderungen sowie Änderungen am Grundstück können einen zusätzlichen Beitrag auslösen und sind dem Bauordnungsamt der Stadt Bayreuth zeitnah anzuzeigen.

Höhe des Kanalbeitrages

Beitragssatz
einmalig
netto
keine USt.
Beitragssatz pro m²
Grundstücksfläche
1,53 €
Beitragssatz pro m²
Geschossfläche
4,60 €

Gebühren

Die Abwassergebühren werden getrennt nach Niederschlagswasser und Schmutzwasser berechnet. Die Gebühren decken die gesamten Kosten für die Sammlung, Ableitung und Reinigung des anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers.

Schmutzwassergebühr

Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der verbrauchten Frischwassermenge laut Wasserzähler. Die Abrechnung erfolgt mit der Wasserabrechnung der Stadtwerke Bayreuth. Für diese Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

Schmutzwassergebühr netto
keine USt. 
je m³  Wasserverbrauch 1,60 €/m³

Niederschlagswassergebühr

Das Niederschlagswasser wird nach den überbauten und versiegelten Flächen der Grundstücke berechnet, die in die Entwässerungseinrichtung einleiten oder abfließen. Für diese Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.

Niederschlagswassergebühr netto
keine USt.
je m²  entwässerte Fläche 0,40 €/m²

Gebührenreduzierung

Mit Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück können entsprechend der Flächengröße Niederschlagswassergebühren eingespart werden.
Auch die Nutzung einer Zisterne mit mindestens 2 m3 Fassungsvermögen zur Gartenbewässerung oder auch für die Toilettenspülung wirkt sich Gebühren mindernd aus.

Des Weiteren kann dem Kämmereiamt – Abteilung Steuern / Abgaben – angezeigt werden, wenn für Gartengießwasser ein Wasserzähler installiert wurde. Für dieses Wasser wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung der Schmutzwassergebühr gezahlt. Informationen zu den Voraussetzungen und den Antrag finden Sie hier.

Rechtliche Grundlagen

Die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr sowie der Kanalbeitrag sind in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Bayreuth festgelegt.

Die Gebühren und Beiträge decken die Kosten für die kommunale Entwässerung. Die erhobenen Gebühren werden ausschließlich für diese Aufgabe verwendet.
Die Gebühren werden alle vier Jahre nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes neu kalkuliert.

Die Vorschriften des Abwasseranschlusses an die Kanalisation und die Anforderungen der Einleitung und die Grenzwerte des Abwassers sind in der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Bayreuth geregelt. Informationen zu den Voraussetzungen und den Antrag finden Sie hier.

Gebühren

Abwasserbetrieb Lothar Ziegler
Mo – Do 07:30 – 12:00 Uhr und
13:00 – 16:00 Uhr
Fr 07:30 – 12:00 Uhr

Kontakt

Kanalanschlussbeiträge
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Mi zusätzlich: 14:00 - 18:00 Uhr
Terminvereinbarung wird empfohlen

Kontakt

Gartengießwasser
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Mi zusätzlich: 14:00 - 18:00 Uhr