Winterdienst

Je nach Witterung räumt der Winterdienst des Stadtbauhofs den Schnee und streut gegen Eisglätte. Die Einsätze sind so koordiniert, dass die Straßen zu den Hauptverkehrszeiten gesichert sind. Nachfolgend finden Sie Informationen zum kommunalen Winterdienst.

Person mit Turnschuhen fegt den Boden mit einem Besen
Pflichten der Anlieger

Die Bayreuther Bürgerinnen und Bürger sind ein wichtiger Baustein für sichere Straßen und Gehwege in unserer Stadt.

Straßen und Wege im kommunalen Winterdienst

Der kommunale Winterdienst des Stadtbauhofs ist verantwortlich für öffentliche Straßen, Plätze, Rad- und Fußwege im Stadtgebiet:

  • Hauptstraßen mit hoher Verkehrsbedeutung und hohem Gefährdungspotenzial – Räumung und Streuung
  • Neben- und Wohnstraßen – diese werden grundsätzlich nur geräumt und nicht gestreut. Eine Schneeräumung erfolgt nachrangig ab einer Schneehöhe von 5 cm.
  • Rad- und Gehwege im eigenen Zuständigkeitsbereich – Räumung und Streuung
  • Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, öffentliche Parkplätze – Räumung und Streuung

Nicht Teil des kommunalen Winterdienstes sind folgende Straßen und Wege:

  • Privatstraßen/-gelände – die Sicherung liegt in der Verantwortung des Grundstücksbesitzers/Anliegers.
  • Gehwege – die Sicherung liegt in der Verantwortung des Grundstücksbesitzers/Anliegers. Auch bei kombinierten Rad- und Gehwegen ist der Anlieger für den Gehweg verantwortlich. Bei Schulen und Kindergärten sind die Betreiber bzw. Grundstückseigentümer zuständig.

Für den Winterdienst in Parkanlagen ist das Stadtgartenamt zuständig.

Radwege – Winter-Hauptrouten

Um zusätzlich zum geräumten und mit Splitt gestreuten Radwegenetz verlässlich befahrbare Radwege anbieten zu können, wurden ab der Wintersaison 2021/2022 Winterradrouten festgelegt, die wie die Hauptverkehrsstraßen mit Salz betreut werden. Das Fahrradfahren soll in Bayreuth auch im Winter attraktiv sein, um sicher zur Arbeit und wieder nach Hause zu kommen. Weitere Informationen finden Sie unter nachstehendem Link.

Radwege zwischen den Gemeinden

Der Winterdienst an Stadt- bzw. Gemeindegrenzen erfolgt in interkommunaler Absprache. Oftmals ist es praktikabler, wenn eine Gemeinde ein Stück der Straße bzw. des Radweges über die Stadtgrenze hinaus für die andere Gemeinde mit betreut. So haben wir mit den umliegenden Gemeinden Absprachen, welche Radwege wir mit unserem Winterdienst bedienen.

Bereitschaft Stadtbauhof

Um auch außerhalb der normalen Arbeitszeit, an Wochenenden und Feiertagen den Winterdienst zu gewährleisten, ist unser Bereitschaftsdienst im Einsatz. Dabei prüft dieser neben dem Wetterbericht mehrmals am Tag die Schnee- und Eissituation auf den Straßen vor Ort, um damit den differenzierten Winterdiensteinsatz zu koordinieren. „Differenziert“ heißt, dass wir den Einsatz von Fahrzeugen, Personal und Streumitteln den unterschiedlichen Wetter- und Straßensituationen und den Sicherungsprioritäten in Bayreuth anpassen.

Von 3:00 Uhr bis 21:00 Uhr im Räum- und Streueinsatz

Der Winterdiensteinsatz beginnt je nach Witterung ab 3:00 Uhr nachts mit dem Ziel, verkehrswichtige Straßen für den ersten Berufsverkehr zu sichern. Für einen Streueinsatz benötigen wir zirka zwei Stunden. Ein Räumeinsatz dauert unterschiedlich lange, jedoch mind. vier Stunden. Wenn es die Witterung vorgibt, fahren wir im Zweischichtsystem mehrere Einsätze am Tag. In der Nacht sind wir, wenn nötig, bis 21:00 Uhr im Räum- und Streueinsatz.

Streumitteleinsatz mit Augenmaß – Ökologische Verantwortung

Ziele im Winterdiensteinsatz sind ein hohes Maß an Verkehrssicherheit bei winterlichen Witterungsbedingungen, geringe Umweltbelastung und dabei eine möglichst effiziente Arbeitsweise. Diese Ziele können nur mit Kompromissen zusammengeführt werden, damit der Winterdienst reibungslos funktioniert.
Auf den Straßen setzen wir der Witterung angepasste Mengen an Feuchtsalz, eine Mischung aus 70 % Salz und 30 % Salzlösung, ein. Die Streumittelmenge wird so dosiert, dass bei größtmöglicher Wirkung die geringste Umweltbelastung entsteht. Mithilfe modernster Technik können wir die Streumittel präzise dosieren und ausbringen. Im Normalfall streuen wir 15 Gramm je Quadratmeter.
 Auf Geh- und Radwegen wird grundsätzlich Splitt verwendet, da hier auch bei leichter überfrierender Nässe die abstumpfende Wirkung sichergestellt ist. Nur die Hauptrouten im Radwegenetz im Stadtgebiet werden mit Salz betreut, um auch den Radfahrern eine sichere Möglichkeit zu schaffen, zur Arbeit und nach Hause zu fahren.

Gebühren

Für den Winterdienst werden keine Gebühren erhoben. Die kommunale Aufgabe der Sicherung der Fahrbahnen im Winter finanziert die Stadt Bayreuth aus allgemeinen Steuereinnahmen.
Die Straßenreinigungsgebühr der Anlieger wird nur für das Kehren der Straßen außerhalb des Winterdienstes erhoben, ist aber auf 12 Monate gemittelt.

Dame mit Brille reicht Dokumente weiter
Gebühren, Satzung & Verordnung

Satzungen rund um die Straßenreinigung in der Stadt Bayreuth

Kontakt

Disponent
Mo – Do 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Fr 07:30 – 12:00 Uhr

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Mo – Do 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 15:00 Uhr
Fr 07:30 – 12:00 Uhr
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