Zur effektiven Abfallverwertung hat die Stadt Bayreuth einen Wertstoffhof eingerichtet. Dort gesammelte wertvolle Abfallstoffe werden einer Verwertung zugeführt.
Reststoffdeponie Heinersgrund
Auf der Reststoffdeponie Heinersgrund werden nicht verwertbare, inerte Abfälle, die der Deponieklasse II entsprechen, abgelagert.
Angenommen werden Abfälle, die in der Stadt oder im Landkreis Bayreuth angefallen sind.
Durch den Betrieb der Deponie erfüllen Stadt und Landkreis Bayreuth die Forderung des Bayerischen Abfallwirtschaftsgesetzes zur Vorhaltung einer Deponie mit einer ausreichenden Nutzungsdauer.
Anlieferer müssen vor der Anlieferung gefährlicher Abfälle einen elektronischen Entsorgungsnachweis einreichen. Für die Anlieferung von nicht gefährlichen Abfällen ist eine Abfalldeklaration (grundlegende Charakterisierung) ausreichend. Eine Abfallannahme ist nur nach Vorlage der Annahmeerklärung der Stadt Bayreuth und bei gefährlichen Abfällen mit Bestätigung der zuständigen Behörde möglich. Private Haushalte, die ihre Abfälle selbst anliefern, benötigen im Regelfall weder Entsorgungsnachweis noch eine grundlegende Charakterisierung.
Die jeweiligen Annahmebedingungen und Ablagerungsgebühren für die verschiedenen Abfälle finden Sie in den nachstehenden Infoblättern.
Grundlegende Charakterisierung für die Ablagerung von nicht gefährlichen Abfällen.
Die grundlegende Charakterisierung wurde zur einheitlichen Erfüllung der Abfallerzeugerpflichten.
Allgemeine Informationen über die Reststoffdeponie Heinersgrund
Zusätzliche Annahmebedingungen für die Anlieferung von asbesthaltigen Abfällen
Zusätzliche Annahmebedingungen für die Anlieferung von KMF-haltigen Abfällen
Zusätzliche Annahmebedingungen für die Verwertung von teerhaltigem Straßenaufbruch und Gussasphalt
Hier können Sie das Formular – Herkunftsnachweis – ansehen und herunterladen.
Überwachungszertifikat für den Entsorgungsfachbetrieb
Jahresbericht der Reststoffdeponie Heinersgrund zum Ansehen und Herunterladen
Linksammlung zum elektronischen Abfallnachweisverfahren
Hier gelangen Sie zur Seite des Bundesministerium der Justiz und Verbraucherschutz
Link zur PDF der Gebührenmodelle für die Vorab- und Verbleibskontrolle
Kontakt
Fr 07:30 – 12:00 Uhr
Öffnungszeiten
Montag, Mittwoch und Freitag:
07:00 – 14:45 Uhr
Dienstag und Donnerstag:
geschlossen
Anlieferung asbesthaltiger Abfälle:
bis spätestens 14:30 Uhr
Geschlossene Tage 2024:
28.06.2024