Nein, denn die Kosten für die Abwasserbeseitigung werden aufgeteilt in „Kosten Schmutzwasserbeseitigung“ und „Kosten Niederschlagswasserbeseitigung“.
Für die Schmutzwassergebühr (weiterhin nach dem Frischwassermaßstab berechnet) werden nur noch die für die Entsorgung des Schmutzwassers anfallenden Kosten zu Grunde gelegt. Die Kosten für die Entsorgung des Niederschlagswassers werden ausschließlich für die Niederschlagswassergebühr (je nach Größe der bebauten, überbauten und befestigten angeschlossenen Flächen) verwendet.