Zur Ermittlung der eingeleiteten Schmutzwassermenge wird die verbrauchte Frischwassermenge (Frischwassermaßstab) als Grundlage herangezogen.
Zur Ermittlung der abgeleiteten Regenwassermenge wird der Flächenmaßstab angewandt. Entscheidend ist die Größe der befestigten Flächen und Dachflächen, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) entwässern. Flächen, die nicht an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung angeschlossen sind, bleiben unberücksichtigt!
Beispiel: Eine kleine Terrassenfläche entwässert vollständig in den Vorgarten. Diese Fläche findet dann bei der Gebührenermittlung keine Berücksichtigung.