Die Stadt Bayreuth ermittelt aus den Plänen und Skizzen der Grundstückseigentümer und den Luftbildern (aus Befliegung) die Dachflächen und befestigten Flächen für jedes Grundstück. Nach Abgleich mit amtlichen Katasterdaten werden diese Flächen in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen, den die Eigentümer und Hausverwaltungen zugeschickt bekommen und überprüfen müssen. In diesem Bogen soll angegeben werden, welche dieser Flächen tatsächlich in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Regenwasserkanalisation) entwässern. Wer auf seinem Grundstück nur wenige einleitende Flächen hat oder mit teilversiegelten Materialien, wie Pflaster mit Sickerfugen und Rasengittersteinen sowie Speicheranlagen, dazu beiträgt, die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung nur gering zu belasten, wird mit der getrennten Abwassergebühr entsprechend begünstigt. Die Flächenerfassungsbögen sollten nach Überprüfung ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Bayreuth zurückgesendet werden. Eine Ausfertigung kann der Grundstückseigentümer behalten.
Diese Angaben zum Grundstück bildeten eine wesentliche Grundlage für die Berechnung der befestigten, abflusswirksamen Flächen, die im Bescheid über Niederschlagswassergebühr verrechnet werden.