Nach Einbau eines geeichten Wasserzählers für das Gartenwasser (auf eigene Kosten), kann die gemessene Menge von der Schmutzwassergebühr zurück erstattet werden. Näheres finden Sie unter diesem Link.
Für die Bearbeitung ist das „Kämmereiamt, Abteilung Steuern und Abgaben“ zuständig. Den Antrag finden Sie hier.