Änderungsaufträge am Müllbehälterbestand können grundsätzlich nur von Grundstückeigentümern oder den von ihnen beauftragten Hausverwaltungen vorgenommen werden.
Änderungsaufträge am Müllbehälterbestand können grundsätzlich nur von Grundstückeigentümern oder den von ihnen beauftragten Hausverwaltungen vorgenommen werden.