Zur „öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung“ zählen die gesamte Kanalisation, wie Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanalisation, die Sonderbauwerke, wie Pumpwerke, Stauraumkanäle und Regenüberlaufbecken, und die Kläranlage.
Zudem zählen hierzu auch öffentliche Versickerungsmulden, Versickerungsbecken und Regenrückhaltebecken.