Die Straßenreinigungsgebühr der Anlieger ist eine übers Jahr gemittelte Gebühr, die nur für das Kehren der Straßen erhoben wird. Für den Winterdienst werden keine Gebühren erhoben. Die kommunale Aufgabe der Sicherung der Fahrbahnen im Winter finanziert die Stadt Bayreuth aus allgemeinen Steuereinnahmen.