Bei langanhaltendem Schneefall muss nicht laufend geräumt werden, wenn der Gehweg ohnehin sofort wieder zuschneien würde. Sobald es aufhört zu schneien, muss der Räumpflichtige den frisch gefallenen Schnee räumen und bei Bedarf auch die Wege streuen. Schneit es den ganzen Tag mit Unterbrechungen immer wieder, muss gegebenenfalls mehrfach geräumt werden.
Werktags muss bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr in der Früh geräumt bzw. gestreut sein. Die Maßnahmen sind bis 20:00 Uhr abends so oft zu wiederholen, wie es für die Sicherheit notwendig ist. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht.