Übersicht der allgemeinen Abfallentsorgung und Mülltonnenbestellung
Restmüll
Alternativer Name: schwarze Tonne, graue Tonne, Restmülltonnen, Restmüllcontainer, Mülleimer, Aschetonne, Kehrrichttonne, Hausmüll
Restmüll ist der Teil des Hausmülls, der nach Trennung der verwertbaren (z.B. Papier, Verpackungen, Biomüll, Elektro-Altgeräte) und der schadstoffhaltigen Hausmüllbestandteile (z.B. Batterien, Elektro-Altgeräte, Lacke, Lösungsmittel, Haushaltsreiniger) übrig bleibt.
Dinge, die in den Restmüll gehören:
Windeln, Zigarettenstummel, Staubsaugerbeutel, Kaugummis, Knochen, Taschentücher, (kaputte) Schuhe, Arzneipflaster, Arzneiverbände, Kompressen, Klebstoffreste, Schleifpapier, Kehrdreck, Wattestäbchen, Wattepads, Feuchttücher, Damenbinden, Putzlappen, Katzenstreu, ausgekühlte Asche, Küchenkrepp, Reinigungstücher
Die Leerung der Restmülltonnen erfolgt alle 14 Tage. Bitte stellen Sie sicher, dass die Restmülltonnen am Abholtag ab 6.00 Uhr zugänglich sind. Sollte ein Grundstück von den Abholfahrzeugen, z. B. wegen einer Baustelle, nicht angefahren werden können, so ist die Restmülltonne zur nächsten mit LKW anfahrbaren öffentlichen Verkehrsfläche zu bringen.
Alle Haushalte und Firmen müssen über ein ausreichend großes Restmülltonnen verfügen. Bei Haushalten beträgt das mindestens vorzuhaltende Restmüllvolumen 15 L je Person. Bei Firmen richtet sich die Mülltonnengröße nach der Art des Betriebes (§ 9 Abs. 5 Abfallwirtschaftssatzung).
Insofern der Transportweg nicht mehr als 15 m beträgt werden die Restmüllbehälter bei der Leerung vom Grundstück geholt und wieder zurückgestellt (Vollservice).
Tipps zum Umgang mit der Restmülltonne
Es ist nicht zulässig Abfälle in den Abfallbehälter einzustampfen oder zu verdichten.
Dadurch lassen sich Mülltonnen nicht entleeren.
Die Deckel sind grundsätzlich geschlossen zu halten. Dadurch lassen sich auch Besuche von Ratten, Mardern u. Ä. vermeiden. Überfüllte Mülltonnen, deren Deckel sich nicht schließen lassen müssen durch die Müllabfuhr nicht geleert werden
Standplätze und Transporte sind möglichst ebenerdig und ausreichend befestigt anzulegen. Es ist ganzjährig auf eine ausreichende Beleuchtung und Verkehrssicherheit (besonders im Winter) zu achten.
Alle Bürger, welche die Restmülltonnen nutzen, sind zur Reinigung der Tonne verpflichtet.
Können Grundstücke vom Abfuhrfahrzeug aufgrund von Baustellen, Veranstaltungen u. Ä. nicht oder nur unter erheblichen Schwierigkeiten angefahren werden, sind die Mülltonnen zur nächsten vom Abfuhrfahrzeug anfahrbaren Verkehrsfläche zu bringen.
Kontakt
Fr 07:30 – 12:00 Uhr
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Der Abfuhrkalender der Stadt Bayreuth