Es fallen grundsätzlich keine Kosten an. Die Stadt Bayreuth behält sich jedoch vor, Kosten für den Austausch in Rechnung zu stellen, wenn Behälter durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschädigt wurden.
Es fallen grundsätzlich keine Kosten an. Die Stadt Bayreuth behält sich jedoch vor, Kosten für den Austausch in Rechnung zu stellen, wenn Behälter durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschädigt wurden.