FAQ
Häufig gestellte Fragen
Die folgenden Antworten sollen als Hilfe und Hinweis für häufig gestellte Fragen dienen. Sollten Sie Fragen haben, die hier nicht aufgeführt sind, würden wir uns über eine Kontaktaufnahme sehr freuen.
Die Angaben sind nach bestem Gewissen auf dem aktuellen Stand, können aber aufgrund von Auflagen oder Änderungen kurzfristig falsch dargelegt sein. Sollten Unsicherheiten oder Fragen entstehen, dann melden Sie sich gerne bei unseren Ansprechpartnern.
Abfall
Hausmüll
Je nach Nutzung sind hierzu z. B. die Anzahl der Voll- und Teilzeitbeschäftigten, die Anzahl der Betten etc. zu beachten. Bitte kontaktieren Sie hierzu den Stadtbauhof unter der Rufnummer +49 921 25-1841 oder per Mail an stadtbauhof@stadt.bayreuth.de
Grundsätzlich sind Bioabfälle getrennt vom Restmüll zu entsorgen. Deshalb ist die Nutzung der Biotonne verpflichtend und bereits in die Abfallgebühr mit eingerechnet.
Als Alternative kann man seine Bioabfälle auch im eigenen Garten kompostieren. Wird dies beim Stadtbauhof angezeigt, kann auf eine Biotonne verzichtet werden.
Nein. In der Stadt Bayreuth werden die Mülltonnen vom Stadtbauhof zur Verfügung gestellt. Die Miete der Behälter ist in der Müllgebühr bereits enthalten.
Es fallen grundsätzlich keine Kosten an. Die Stadt Bayreuth behält sich jedoch vor, Kosten für den Austausch in Rechnung zu stellen, wenn Behälter durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschädigt wurden.
Der Zugang mit (Kundenportal-)Login hat folgende Funktionen:
- Behälter
- Anzeige des Mülltonnenbestandes (Rest- und Biomülltonnen) für Ihr Grundstück
- Neuen Behälter beantragen
- Anmelden, Abmelden, Tauschen (Abmelden eines vorhandenen Behälters und Anmeldung eines neuen Behälters)
- Service (defekter Deckel, Riss in der Tonne o. ä.)
- Behälter-Aufträge
- Übersicht offener Behälter-Aufträge
- Stückgutaufträge (=Sperrmüll-Abholung)
- Beantragung einer Sperrmüll-Abholung
- Anzeige offener und abgeschlossener Sperrgut-Abholungen (Sicherheit)
- Passwortverwaltung
- Beim Zugang ohne Login können Sie uns Ihre Änderungswünsche (An- und Abmeldung, Austausch von Mülltonnen) oder Reparatur-Aufträge als Textnachricht übermitteln.
Änderungsaufträge am Müllbehälterbestand können grundsätzlich nur von Grundstückeigentümern oder den von ihnen beauftragten Hausverwaltungen vorgenommen werden.
Beim Kundenportal-Login gibt es die Möglichkeit, ein Passwort zu beantragen bzw. eine Neuausstellung anzufordern. Das Passwort wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt.
Ein Passwort kann jedoch nur dann beantragt werden, wenn Sie über eine Finanzadresse verfügen.
Je Bewohner/in inkl. mit Nebenwohnsitz gemeldeter Personen benötigen Sie 15 Liter Restmüllvolumen. Restmülltonnen können in den Größen
- 80 l (bis 5 Personen),
- 120 l (bis 8 Personen),
- 240 l (bis 16 Personen),
- 1.100 l (bis 73 Personen) und
- 4.400 l (bis 293 Personen)
mit 14-tägiger Leerung bestellt werden.
Nutzen Sie dafür einfach unser Onlineportal für Behälteränderungen unter www.abfallberatung.bayreuth.de.
Hier können Sie entweder über einen Kundenlogin auf Ihre bestehenden Abfallbehälter zugreifen und Änderungen veranlassen oder zusätzliche Abfallbehälter bestellen. Auch ist es möglich, über das Portal einen Änderungsantrag ohne Login zu veranlassen. In beiden Fällen benötigen Sie dazu Ihre Finanzadresse (FAD).
In der Regel werden Mülltonnen-Bestellungen innerhalb von 14 Tagen erledigt.
Die Mindestnutzungsdauer ausgelieferter Mülltonnen beträgt 3 Monate.
Altpapier kann über die städtischen Altpapiercontainer, die an den 71 Wertstoffsammelplätzen und im städtischen Wertstoffhof aufgestellt sind, entsorgt werden. Eine Auflistung der Standplätze finden Sie hier oder in unserer Abfall-App, die im jeweiligen App-Store heruntergeladen werden kann.
Google Play oder Apple
Alternativ können Papierabfälle auch über Tonnen für Altpapier entsorgt werden. Bei Fragen zur Bestellung oder Entleerung wenden Sie sich bitte direkt an die Fa. Veolia unter der Rufnummer +49 921 9305-777 oder per Mail an: de-ves-info-bayreuth@veolia.com
Unsere Abfallgebühren können Sie in der Abfallgebührensatzung unter diesem Link nachlesen.
Die Finanzadresse (FAD) können Sie Ihrem Grundsteuerbescheid, den Sie vom städtischen Kämmereiamt erhalten haben, entnehmen. Bitte beachten Sie, dass in die Eingabemasken im Behälterportal nur die Ziffern vor dem Bindestrich eingegeben werden dürfen!
Beispiel: 75618-2
Sind Sie kein Grundstückseigentümer, verfügen Sie auch nicht über eine erforderliche Finanzadresse.
Sperrmüll
Wenn die Zeit drängt, können Sie Sperrgut auch selbst zur Müllumladestation Bayreuth, Weiherstraße 39, bringen. Sofern Sie an die städtische Müllabfuhr angeschlossen sind, übernimmt die Stadt bei ordnungsgemäßer Anlieferung von haushaltstypischem Sperrgut in haushaltsüblichen Mengen die Entsorgungskosten. Ein Mitarbeiter der Müllumladestation führt direkt bei der Anlieferung eine Kontrolle durch.
Bitte beachten Sie, dass nicht abgeholte Abfälle vom Anmelder unverzüglich zu entfernen sind!
Als Sperrmüll gelten alle nicht mehr verwertbaren Haushaltsabfälle, die aufgrund ihrer Größe und ihres Gewichts (maximales Gewicht 50 kg und maximale Größe 2 m x 1 m) selbst nach zumutbarer Zerkleinerung zu sperrig für die Restmülltonne sind.
Beispiele: Matratzen, Lattenrost, Möbel, Einrichtungsgegenstände, Gartenmöbel, sperrige Campingartikel, sperrige Spiel- und Sportgeräte, Transportbehälter (leer!), Regenfass.
Eine genaue Auflistung, was brennbarer Sperrmüll ist, finden Sie unter diesem Link.
- Restmüll (Tapeten, Abdeckfolien, Aktenordner, Kleinteile usw.)
- Textilien (Federbett, Kissen, Altkleider, Schuhe usw.)
- Autoteile (Batterie, Auspuff, Autositz, Dachkoffer, Felgen, Reifen, Kotflügel usw.)
- Bau- und Renovierungsabfälle (Parkett, Laminat, Holzbalken, Fenster, Türen, Bauschutt, Dachpappe)
- Dämmmaterial, Eternitplatten, WC, Waschbecken, usw.
- Altholz (Gartenhaus, Markise, Zaun, Sichtschutz, Paletten, Hasenstall usw.)
- Gartenabfälle (Grünschnitt, Laub usw.)
- Problemmüll (z. B. Altöl, Farben, Lacken, Spraydosen, Feuerlöscher, Leuchtmittel usw.)
Eine Auflistung, was kein brennbarer Sperrmüll ist, finden Sie unter diesem Link.
Nutzen Sie dafür unser neues Online-Sperrmüllportal www.sperrgut.bayreuth.de.
Sie können die für Ihre Abholadresse freien Termine sehen und Ihren Wunschtermin auswählen. Anschließend erhalten Sie eine Bestätigung per E-Mail. Zusätzlich werden Sie noch per E-Mail an Ihren Sperrguttermin erinnert. Eine telefonische Vereinbarung unter der Tel.-Nr. +49 921 25-1842 ist weiterhin möglich.
In der Regel holen wir Ihr Sperrgut innerhalb von 2 – 3 Wochen nach Antragstellung bei Ihnen ab.
Sperrgut kann pro Haushalt zweimal im Jahr kostenlos zur Abholung angemeldet werden.
Bitte stellen Sie das Sperrgut zu Ihrem Termin bis 06:30 Uhr, jedoch frühestens am Vorabend der Abholung, am Gehweg oder an der Grundstücksgrenze zur Abfuhr bereit. Trennen Sie Elektrogeräte und Metallteile vom übrigen Sperrgut, da die Gegenstände im Laufe des Tages von zwei verschiedenen Fahrzeugen abgeholt werden. Privatgrundstücke werden nicht befahren. Das Sperrgut wird nicht aus Garagen, Carports usw. geholt.
Onlinedienste
Der Zugang mit (Kundenportal-)Login hat folgende Funktionen:
- Behälter
- Anzeige des Mülltonnenbestandes (Rest- und Biomülltonnen) für Ihr Grundstück
- Neuen Behälter beantragen
- Anmelden, Abmelden, Tauschen (Abmelden eines vorhandenen Behälters und Anmeldung eines neuen Behälters)
- Service (defekter Deckel, Riss in der Tonne o. ä.)
- Behälter-Aufträge
- Übersicht offener Behälter-Aufträge
- Stückgutaufträge (=Sperrmüll-Abholung)
- Beantragung einer Sperrmüll-Abholung
- Anzeige offener und abgeschlossener Sperrgut-Abholungen (Sicherheit)
- Passwortverwaltung
- Beim Zugang ohne Login können Sie uns Ihre Änderungswünsche (An- und Abmeldung, Austausch von Mülltonnen) oder Reparatur-Aufträge als Textnachricht übermitteln.
Beim Kundenportal-Login gibt es die Möglichkeit, ein Passwort zu beantragen bzw. eine Neuausstellung anzufordern. Das Passwort wird Ihnen auf dem Postweg zugestellt.
Ein Passwort kann jedoch nur dann beantragt werden, wenn Sie über eine Finanzadresse verfügen.
Nutzen Sie dafür einfach unser Onlineportal für Behälteränderungen unter www.abfallberatung.bayreuth.de.
Hier können Sie entweder über einen Kundenlogin auf Ihre bestehenden Abfallbehälter zugreifen und Änderungen veranlassen oder zusätzliche Abfallbehälter bestellen. Auch ist es möglich, über das Portal einen Änderungsantrag ohne Login zu veranlassen. In beiden Fällen benötigen Sie dazu Ihre Finanzadresse (FAD).
Die Finanzadresse (FAD) können Sie Ihrem Grundsteuerbescheid, den Sie vom städtischen Kämmereiamt erhalten haben, entnehmen. Bitte beachten Sie, dass in die Eingabemasken im Behälterportal nur die Ziffern vor dem Bindestrich eingegeben werden dürfen!
Beispiel: 75618-2
Sind Sie kein Grundstückseigentümer, verfügen Sie auch nicht über eine erforderliche Finanzadresse.
Satzungen, Gebühren & Zuschüsse
Es fallen grundsätzlich keine Kosten an. Die Stadt Bayreuth behält sich jedoch vor, Kosten für den Austausch in Rechnung zu stellen, wenn Behälter durch grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz beschädigt wurden.
Unsere Abfallgebühren können Sie in der Abfallgebührensatzung unter diesem Link nachlesen.
Sonstige Abfälle
Kühlschränke, Waschmaschinen sowie andere Elektrogroßgeräte (ab der Größe einer Mikrowelle) und Metallschrott (z. B. Bett, Fahrrad, Wäscheständer) werden durch den Stadtbauhof gesondert abgefahren.
Abwasser
Hochwasser
Sollte Ihr Grundstück aufgrund eines Starkregens oder durch ein Hochwasser eines Gewässers überflutet sein, rufen Sie unter dem Notruf 112 die Feuerwehr. Was Sie vorbeugend und während des Hochwasserfalls tun können, entnehmen Sie dem Info-Blatt „Hochwasser – was tun?“.
Rufen Sie bitte den Abwasserbetrieb unter der Rufnummer +49 921 251860 an.
Sandsäcke können Sie gegen Bezahlung bei der Materialausgabe des Stadtbauhofss beziehen (+49 921 251836, mehr unter dem Punkt Hochwasser auf unserer Seite).
Kanal & Gewässer
Zunächst prüfen Sie im Haus und in dem Kontrollschacht auf Ihrem Grundstück, ob eine Störung vorliegt oder kontaktieren Sie ein Fachunternehmen, zum Beispiel eine Sanitärfirma oder ein Rohrreinigungsunternehmen. Die entsprechenden Unternehmen können Sie im Internet oder im Branchenbuch finden. Sollten diese Maßnahmen nicht helfen oder die Störung innerhalb der öffentlichen Abwasseranlage bestehen, dann rufen Sie bitte den Abwasserbetrieb unter der Rufnummer +49 921 251860 an. Für den Grundstücksanschluss vom Haus bis zum Kanalanstich am öffentlichen Kanal in der Straße ist laut Entwässerungssatzung der Grundstückeigentümer zuständig. Um den öffentlichen Kanal in der Straße kümmert sich der Abwasserbetrieb der Stadt Bayreuth.
Folgende Stoffe gehören nicht ins Abwasser:
- Chemische Rohrreiniger, Reinigungs- und Desinfektionsmittel
- Lösungsmittelreste, Fotochemikalien, Lacke und andere Chemikalien
- Motor- und Schmieröl
- Essensreste, Öle und Fette
- Feste Abfälle, dazu gehören auch Zigarettenkippen, Wattestäbchen, Tampons, Slipeinlagen, Windeln, Kondome, Katzenstreu usw.
- Feuchttücher
- Medikamente, Arzneimittel
Flüssige oder auch feste Reststoffe können zu Beschädigungen und Verstopfungen führen oder den Reinigungsprozess im Klärwerk stören. Das führt am Ende zu einem deutlich höheren Entsorgungs- und Reinigungsaufwand, der wiederum die Abwasserkosten für alle Bürgerinnen und Bürger in die Höhe treiben kann.
Abwasser ist Wasser, das durch häuslichen, gewerblichen, landwirtschaftlichen oder sonstigen Gebrauch verunreinigt oder sonst in seinen Eigenschaften verändert ist (Schmutzwasser) oder das von Niederschlägen aus dem Bereich von bebauten oder befestigten Flächen abfließt (Niederschlagswasser). Als Schmutzwasser gelten auch die aus Anlagen zum Behandeln, Lagern und Ablagern von Abfällen austretenden und gesammelten Flüssigkeiten.
Die Grundstücksentwässerung ist nach der „Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Bayreuth“ anzufertigen (mehr erfahren). Grundsätzlich ist der Anschluss an die städtische Kanalisation rückstausicher auszubilden. Die Details sind aus dem Formblatt „Rückstau aus dem Abwassernetz“ zu entnehmen (mehr erfahren). Bei konkreten Fragen zur Grundstücksentwässerung können Sie sich auch gern an die weiter unten genannten zuständigen Mitarbeiter/innen der Stadtentwässerung des Tiefbauamtes wenden (mehr erfahren).
Eine einzelne Ratte, die über den Hof huscht, ist noch kein Rattenbefall.
Bitte sorgen Sie auf Ihrem Grundstück dafür, dass keine Lebensmittelabfälle auf dem Kompost liegen, Abfallbehälter fest verschlossen sind und Gelbe Säcke bis zur Abholung unzugänglich aufbewahrt werden.
Ein vermehrtes Auftreten auf öffentlichem Grund sollte dem Abwasserbetrieb unter +49 921 251860 gemeldet werden.
Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte verpflichtet, auf privatem Grund eigenverantwortlich Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.
Nach dem Tierschutzgesetz dürfen nur Personen Rattenbekämpfungen durchführen, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben.
Ziehen Sie einen professionellen Schädlingsbekämpfer hinzu.
In der Kanalisation wird diese Aufgabe durch speziell ausgebildetes Personal des Abwasserbetriebes ausgeführt.
Prüfen Sie, ob eine Rückstausicherung vorhanden ist oder die bestehende Rückstausicherung nicht funktionsfähig ist. Bitte prüfen Sie, ob eine Störung vorliegt und kontaktieren Sie ein Fachunternehmen, zum Beispiel eine Sanitärfirma. Die entsprechenden Unternehmen können Sie im Internet oder im Branchenbuch finden. Die Details der korrekten Ausführung einer Rückstausicherung sind aus dem Formblatt „Rückstau aus dem Abwassernetz“ zu entnehmen (mehr erfahren).
Für die Wasserlieferung und der dazu gehörenden Störungen sind die Stadtwerke Bayreuth zuständig (Tel.: +49 921 6000, Internet: www.stadtwerke-bayreuth.de)
Der Antrag ist beim Tiefbauamt der Stadt Bayreuth zu stellen. Die Antragsunterlagen können unter diesem Link heruntergeladen werden.
Die Mitarbeiter der Stadtentwässerung des Tiefbauamtes stehen gerne zur Verfügung.
Klärwerk
Für Schulklassen oder interessierte Gruppen können gerne Führungen im Klärwerk gemacht werden. Planen Sie ca. 1,5 Stunden ein. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit unserem Abwassermeister (+49 921 251878).
Sie können das Abwasser während der Betriebszeiten im Klärwerk Bayreuth abgeben. Bitte stimmen Sie die Anlieferung mit unserem Klärmeister (+49 921 251871) ab. Alternativ ist eine Annahme an der Sani-Station des Wohnmobil-Stellplatzes am Parkplatz Grünewaldstraße möglich. Dort können Sie auch Frischwasser tanken.
Bei normalen Betriebszuständen im Klärwerk können Sie Fäkalschlamm oder den Inhalt von Fettabscheidern, gegen Bezahlung, während der Betriebszeiten im Klärwerk Bayreuth anliefern. Bitte stimmen Sie die Anlieferung mit unserem Klärmeister (+49 921 251871) ab.
Niederschlagswassergebühr
Nein. Die Niederschlagswassergebühr muss nicht gezahlt werden, da die öffentlichen Abwassereinrichtungen nicht genutzt werden. Die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab muss trotzdem gezahlt werden.
Nein. Auch ein mittelbarer Anschluss an das Entwässerungsnetz (z. B. Ableitung über den Hof zur Straße und in den Straßenablauf (Gully)) ist gleichzusetzen mit einem direkten Anschluss.
Nein. Das Maß der Inanspruchnahme der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) ist entscheidend (abflusswirksame Fläche). Es spielt keine Rolle, an welche Art der öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung das Grundstück angeschlossen ist.
Grundsätzlich ja, die bauliche Maßnahme ist im Vorwege bei der Stadt Bayreuth anzuzeigen. Es muss sichergestellt sein, dass das anfallende Regenwasser auch versickern kann. Die Versickerungsanlage muss dem Stand der Technik entsprechen (DWA-Arbeitsblatt A138: Planung, Bau und Betrieb von Anlagen zur Versickerung von Niederschlagswasser, DWA Deutsche Vereinigung für Wasserwirtschaft, Abwasser und Abfall e. V.) und der Untergrund die belästigungsfreie Aufnahme und Ableitung des Oberflächenwassers ermöglichen.
Der Abwasserbetrieb der Stadt Bayreuth wird bei großen Abweichungen zwischen der aus dem Luftbild ermittelten versiegelten Fläche und der von den Bürgerinnen und Bürgern als einleitend angegebenen Flächen detailliert überprüfen. Dabei spielt die Möglichkeit zur Versickerung auf Grund der lokalen Gegebenheiten eine wichtige Rolle. Zudem werden stichprobenartige Überprüfungen vor Ort durchgeführt und unplausible Angaben überprüft.
Ja. Die Stadt wird entsprechend angeschlossener Fläche und Befestigungsart mit ihren Straßen und öffentlichen Flächen an den Kosten der Oberflächenwasserentsorgung beteiligt.
Regentonnen sind ortsveränderliche Behälter, die nicht dauerhaft über das ganze Jahr genutzt werden. Relevant sind dauerhaft mit Regenwasser gespeiste und für Haus oder Garten genutzte Zisternen ab einer Größe von mindestens 2 m³.
Für die Einleitung von Abwasser und Oberflächenwasser in die Abwasseranlage (Kanalisation und Klärwerk) der Stadt Bayreuth wurde bis 31.12.2008 eine Gebühr erhoben, die ausschließlich nach der bezogenen Trinkwassermenge berechnet wurde. In dieser Gebühr waren sowohl die Kosten für die Ableitung, Sammlung und Reinigung von Schmutz- als auch von Regenwasser enthalten. Eine separate Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Oberflächenwassers in die Kanalisation erfolgte bis 31.12.2008 nicht.
Der Stadtrat hat am 26.11.2008 aufgrund der aktuellen Rechtsprechung einstimmig beschlossen, eine gesplittete Abwassergebühr ab 01.01.2009 zu erheben. Es wurde eine getrennte Gebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser eingeführt.
Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der überbauten und befestigten Flächen, die am Kanalnetz angeschlossen sind oder oberflächlich auf die Straße ablaufen. Mit der Niederschlagswassergebühr kann sich umweltfreundliches Verhalten der Grundstückseigentümer Gebühren mindernd auswirken. Wer wenig befestigte Flächen hat, Oberflächenwasser nicht in die öffentliche Kanalisation einleitet oder Niederschlagswasser in Zisternen zurückhält, wird bei der gesplitteten Abwassergebühr entsprechend begünstigt.
Eine Zisterne ist ein Wasserspeicher, der ober- oder unterirdisch gelagert werden kann.
Es ist kein Anschluss an eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) vorhanden, somit besteht auch keine Gebührenrelevanz der betroffenen Flächen.
Die Niederschlagswassergebühr ist für alle Flächen zu entrichten, die in eine öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) einleiten, auch wenn das Grundstück auf eine Straße entwässert und das Niederschlagswasser erst dann in die öffentliche Kanalisation gelangt! Wenn das Oberflächenwasser bestimmter Flächen auf dem Grundstück versickert, werden diese Flächen für die Niederschlagswassergebühr nicht berücksichtigt. Darüber hinaus wird für befestigte Flächen aus versickerungsfähigen Materialien (teildurchlässige oder stark durchlässige Flächen) auf der Grundlage von Abflussbeiwerten nur ein prozentualer Anteil der Gesamtfläche berechnet. Teildurchlässige Flächen sind z. B. auf versickerungsfähigem Untergrund verlegte Pflasterbeläge mit offenen Sickerfugen zwischen 1,5 und 3 cm. Diese Flächen werden nur mit 50 % angesetzt. Stark durchlässige Flächen, wie z. B. Kies-, Splittflächen oder Rasengittersteine, werden mit 25 % berücksichtigt. Ebenso werden Anlagen zur Regenwasserrückhaltung Gebühren mindernd berücksichtigt. Werden auf dem Grundstück Zisternen ohne einen Anschluss an die öffentliche Kanalisation genutzt, ist für die daran angeschlossenen Flächen keine Gebühr zu zahlen.
Zur „öffentlichen Abwasserbeseitigungseinrichtung“ zählen die gesamte Kanalisation, wie Regen-, Schmutz- und Mischwasserkanalisation, die Sonderbauwerke, wie Pumpwerke, Stauraumkanäle und Regenüberlaufbecken, und die Kläranlage.
Zudem zählen hierzu auch öffentliche Versickerungsmulden, Versickerungsbecken und Regenrückhaltebecken.
Ja. Änderungsmitteilungen werden ab dem darauf folgenden Monat der Fertigstellung berücksichtigt. Jegliche Veränderungen sind dem Abwasserbetrieb der Stadt Bayreuth, Am Bauhof 5, 95445 Bayreuth, schriftlich mitzuteilen.
Befestigte Flächen mit Anschluss an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) gehen höher in die Gebührenberechnung ein, wenn es sich um wasserundurchlässige Materialien handelt. Es werden jedoch Abzüge bei teildurchlässigen und stark durchlässigen Flächen gewährt. Teildurchlässige Flächen sind z. B. auf versickerungsfähigem Untergrund verlegte Pflasterbeläge mit offenen Sickerfugen zwischen 1,5 und 3 cm. Diese Flächen werden nur mit 50 % angesetzt. Stark durchlässige Flächen, wie z. B. Kies-, Splittflächen oder Rasengittersteine, werden mit 25 % berücksichtigt.
Es wird zwischen Normaldächern und Gründächern unterschieden. Bei einem Gründach werden 50 % der Fläche berücksichtigt.
Nähere Informationen finden die Bürger/innen auf der Internetseite (www.stadtbauhof.bayreuth.de). Im Stadtbauhof, Am Bauhof 5, Zimmer 14 und 15, Montag bis Donnerstag, 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr und 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, und Freitag, 7:30 Uhr bis 12:00 Uhr, stehen fachkundige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter telefonisch (+49 921 25-1861 und –1862) und persönlich zur Verfügung.
Abzüge von der Gebühr werden gewährt für teildurchlässige oder stark durchlässige Flächen. Teildurchlässige Grundflächen sind z. B. Aqua-Drain-Pflaster (Versickerung von mindestens 100 Liter pro Sekunde pro Hektar), Pflaster auf versickerungsfähigem Untergrund mit Sickerfugen größer 15 mm bis 30 mm Breite (es werden 50 % berücksichtigt). Stark durchlässige Grundflächen bestehen insbesondere aus Kies, Splitt, Rasengittersteinen und ähnlichen Materialien sowie Pflaster auf versickerungsfähigem Untergrund mit Sickerfugen größer 30 mm (es werden 25 % berücksichtigt).
Hat die Zisterne keinen Überlauf zur Kanalisation, gelten alle daran angeschlossenen Flächen als nicht einleitend.
Wenn ein Überlauf zur Kanalisation besteht, hängt deren Berücksichtigung von dem Verhältnis des Volumens der Zisterne zu der Größe der angeschlossenen versiegelten Flächen und von der Nutzung des aufgefangenen Niederschlagswasser ab. Zisternen werden ab einem Mindestinhalt von zwei Kubikmetern berücksichtigt. Dieses Volumen kann ggf. auch durch Kopplung mehrerer geeigneter Behälter erreicht werden. Zisternen mit einem Fassungsvermögen von mindestens 2 m³ werden wie folgt Gebühren mindernd berücksichtigt:
- Bei einer ausschließlichen Nutzung für die Gartenbewässerung werden pro 1 m³ Zisternenvolumen 10 m² der angeschlossenen Fläche abgezogen.
- Wird das Regenwasser der Zisterne sowohl für die Gartenbewässerung und im Privathaushalt genutzt, werden pro 1 m³ Zisternenvolumen 5 m² der angeschlossenen Fläche abgezogen.
- Wird das Regenwasser der Zisternen ausschließlich im Privathaushalt genutzt und damit Schmutzwasser erzeugt, so werden pro 1 m³ Zisternenvolumen 2,5 m² der angeschlossenen Fläche abgezogen.
Für die Planung und den Bau von Regenwassernutzungsanlagen ist die DIN 1989, Teil 1, zu berücksichtigen.
Die Stadt Bayreuth ermittelt aus den Plänen und Skizzen der Grundstückseigentümer und den Luftbildern (aus Befliegung) die Dachflächen und befestigten Flächen für jedes Grundstück. Nach Abgleich mit amtlichen Katasterdaten werden diese Flächen in einen grundstücksbezogenen Flächenerfassungsbogen übernommen, den die Eigentümer und Hausverwaltungen zugeschickt bekommen und überprüfen müssen. In diesem Bogen soll angegeben werden, welche dieser Flächen tatsächlich in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Regenwasserkanalisation) entwässern. Wer auf seinem Grundstück nur wenige einleitende Flächen hat oder mit teilversiegelten Materialien, wie Pflaster mit Sickerfugen und Rasengittersteinen sowie Speicheranlagen, dazu beiträgt, die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung nur gering zu belasten, wird mit der getrennten Abwassergebühr entsprechend begünstigt. Die Flächenerfassungsbögen sollten nach Überprüfung ausgefüllt und unterschrieben an die Stadt Bayreuth zurückgesendet werden. Eine Ausfertigung kann der Grundstückseigentümer behalten.
Diese Angaben zum Grundstück bildeten eine wesentliche Grundlage für die Berechnung der befestigten, abflusswirksamen Flächen, die im Bescheid über Niederschlagswassergebühr verrechnet werden.
Der Erhebungsaufwand für Gefälle wäre zu groß. Es wird nicht berücksichtigt.
Zur Ermittlung der eingeleiteten Schmutzwassermenge wird die verbrauchte Frischwassermenge (Frischwassermaßstab) als Grundlage herangezogen.
Zur Ermittlung der abgeleiteten Regenwassermenge wird der Flächenmaßstab angewandt. Entscheidend ist die Größe der befestigten Flächen und Dachflächen, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) entwässern. Flächen, die nicht an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung angeschlossen sind, bleiben unberücksichtigt!
Beispiel: Eine kleine Terrassenfläche entwässert vollständig in den Vorgarten. Diese Fläche findet dann bei der Gebührenermittlung keine Berücksichtigung.
Nein, denn die Kosten für die Abwasserbeseitigung werden aufgeteilt in „Kosten Schmutzwasserbeseitigung“ und „Kosten Niederschlagswasserbeseitigung“.
Für die Schmutzwassergebühr (weiterhin nach dem Frischwassermaßstab berechnet) werden nur noch die für die Entsorgung des Schmutzwassers anfallenden Kosten zu Grunde gelegt. Die Kosten für die Entsorgung des Niederschlagswassers werden ausschließlich für die Niederschlagswassergebühr (je nach Größe der bebauten, überbauten und befestigten angeschlossenen Flächen) verwendet.
Am besten lässt sich das bei Regen beobachten.
Informationen hierzu können Sie aus Ihren Bauunterlagen entnehmen.
Satzungen & Gebühren
Nein. Die Niederschlagswassergebühr muss nicht gezahlt werden, da die öffentlichen Abwassereinrichtungen nicht genutzt werden. Die Schmutzwassergebühr nach dem Frischwassermaßstab muss trotzdem gezahlt werden.
Ja. Die Stadt wird entsprechend angeschlossener Fläche und Befestigungsart mit ihren Straßen und öffentlichen Flächen an den Kosten der Oberflächenwasserentsorgung beteiligt.
Für den Anschluss an den städtischen Kanal wird ein Kanalbeitrag erhoben. Dieser wird einmalig für jedes Grundstück fällig, das an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Grundstücks- und Geschossfläche. Aktuell beträgt der Beitragssatz pro m² Grundstücksfläche 1,53 € (netto, USt. fällt nicht an) und der Beitragssatz pro m² Geschossfläche 4,60 € (netto, USt. fällt nicht an).
Nach Einbau eines geeichten Wasserzählers für das Gartenwasser (auf eigene Kosten), kann die gemessene Menge von der Schmutzwassergebühr zurück erstattet werden. Näheres finden Sie unter diesem Link.
Für die Bearbeitung ist das „Kämmereiamt, Abteilung Steuern und Abgaben“ zuständig. Den Antrag finden Sie hier.
Zur Ermittlung der eingeleiteten Schmutzwassermenge wird die verbrauchte Frischwassermenge (Frischwassermaßstab) als Grundlage herangezogen.
Zur Ermittlung der abgeleiteten Regenwassermenge wird der Flächenmaßstab angewandt. Entscheidend ist die Größe der befestigten Flächen und Dachflächen, die in die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung (z. B. Kanalisation) entwässern. Flächen, die nicht an die öffentliche Abwasserbeseitigungseinrichtung angeschlossen sind, bleiben unberücksichtigt!
Beispiel: Eine kleine Terrassenfläche entwässert vollständig in den Vorgarten. Diese Fläche findet dann bei der Gebührenermittlung keine Berücksichtigung.
Info & Kontakt
Ansprechpartner
Sonstige Leistungen
Weihnachtsbäume
Sollten Sie einen Nadelbaum (z. B. Tanne, Fichte, Douglasie) auf Ihrem Grundstück haben, der als Weihnachtsbaum verwendet werden kann, können Sie uns gerne kontaktieren (Kontakt siehe Fenster unten). In Frage kommen Nadelbäume zwischen 12 und 20 Metern und für den Weihnachtsbaum am Marktplatz zwischen 25 und 35 Metern.
Straßenreinigung
Gebühren, Satzung & Verordnung
Die Straßenreinigungsgebühr der Anlieger ist eine übers Jahr gemittelte Gebühr, die nur für das Kehren der Straßen erhoben wird. Für den Winterdienst werden keine Gebühren erhoben. Die kommunale Aufgabe der Sicherung der Fahrbahnen im Winter finanziert die Stadt Bayreuth aus allgemeinen Steuereinnahmen.
Pflichten der Anlieger
In der Regel bieten Hausmeisterdienste private Räum- und Streudienste an. Zu Ihrer Information: Grundsätzlich können Sie Ihre Anliegerpflichten auf Dritte übertragen, verantwortlich bleibt jedoch immer der Anlieger bzw. der Grundstückseigentümer.
Nein, dies ist nicht erlaubt. Das in den Streukisten gelagerte Streugut wird für den städtischen Winterdienst vorgehalten. Eine Entnahme ist nicht gestattet.
Bei langanhaltendem Schneefall muss nicht laufend geräumt werden, wenn der Gehweg ohnehin sofort wieder zuschneien würde. Sobald es aufhört zu schneien, muss der Räumpflichtige den frisch gefallenen Schnee räumen und bei Bedarf auch die Wege streuen. Schneit es den ganzen Tag mit Unterbrechungen immer wieder, muss gegebenenfalls mehrfach geräumt werden.
Werktags muss bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr in der Früh geräumt bzw. gestreut sein. Die Maßnahmen sind bis 20:00 Uhr abends so oft zu wiederholen, wie es für die Sicherheit notwendig ist. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht.
Werktags muss bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr in der Früh geräumt bzw. gestreut sein. Die Maßnahmen sind bis 20:00 Uhr am Abend so oft zu wiederholen, wie es für die Sicherheit notwendig ist. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht.
Zum Streuen sind abstumpfende Mittel wie Sand oder Splitt zu verwenden. Der Einsatz von Streusalz ist aus Umweltschutzgründen nur zur Beseitigung von besonderen Gefahrenlagen zulässig.
Auch hier ist der Anlieger in der Verantwortung: also die Schule, der Kindergarten bzw. der entsprechende Träger. In der Regel streut und räumt der Hausmeister hier die Gehwege.
Sie können Streugut zum Beispiel im Baumarkt kaufen.
Der Anlieger (Vorder- und Hinterlieger) muss den ans Grundstück angrenzenden Gehweg im Winter vor Schnee- und Eisglätte sichern. Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, muss ein mind. 1,20 m breiter Streifen am Rande der Straße geräumt und gestreut werden. Bei gemeinsamen Rad- und Fußwegen ist ebenfalls ein ca. 1,20 m breiter Streifen zu betreuen. In öffentlichen Straßen, die als Fußgängerzonen dienen, ist der Bereich zwischen Grundstück und Entwässerungsrinne für den Fußgängerverkehr zu sichern, bei fehlender Entwässerungsrinne mind. 2,0 m (Maximilianstraße 4,0 m).
Der geräumte Schnee ist neben der Gehbahn so zu lagern, dass der Verkehr nicht gefährdet oder erschwert wird. Bitte lagern Sie den Schnee nicht auf der Fahrbahn ab, der nächste Schneepflug muss diesen wieder an den Straßenrand und damit ggf. zurück auf die Gehbahn schieben. Achtung: Abflussrinne, Kanaleinlaufschächte, Gullys, Hydranten sind bei Tauwetter und im Ernstfall wichtig, deshalb diese bei der Räumung freihalten. Bei starken und anhaltenden Schneefällen kann die Lagerkapazität schon mal eng werden. Hier hilft nur gegenseitige Rücksichtnahme.
Winterdienst
Der Winterdiensteinsatz beginnt je nach Witterung ab 03:00 Uhr nachts mit dem Ziel, verkehrswichtige Straßen für den ersten Berufsverkehr zu räumen und zu streuen. Für einen Streueinsatz benötigen wir zirka zwei Stunden. Ein Räumeinsatz dauert mind. vier Stunden. Wenn es die Witterung vorgibt, fahren wir im Zweischichtsystem zwischen 03:00 Uhr morgens und 21:00 Uhr abends mehrere Einsätze am Tag. Außerhalb der Stoßverkehrszeiten werden vorrangig die Straßen mit hoher Verkehrsbedeutung behandelt. Unser Bereitschaftsdienst ist im Einsatz, um gegebenenfalls einen Winterdiensteinsatz einzuberufen.
Diese werden grundsätzlich nachrangig ab einer Schneehöhe von 5 cm geräumt. Zuerst werden aber die verkehrswichtigen Straßen bedient.
Aufgrund großer Schneemengen, beengter Straßenverhältnisse und der Breite des Schneeräumschildes kann es passieren, dass der Schneepflug den Schnee auf den Gehweg bzw. in die Einfahrt schiebt.
Meistens ist dies nicht zu vermeiden, weshalb wir ausdrücklich um Verständnis bitten.
Sicherlich befindet sich der Schneepflug noch auf seiner Strecke. Da wir nicht überall gleichzeitig sein können, sind nicht alle Straßen gleichzeitig frei befahrbar. Auch können starke Schneefälle den Einsatz verlängern oder bereits geräumte Straßen wieder zuschneien. Staus im Berufsverkehr können den Schneepflug ebenfalls behindern. Neben- und Wohnstraßen werden nachrangig nur ab einer Schneehöhe von 5 cm geräumt.
Um zusätzlich zum geräumten und mit Splitt gestreuten Radwegenetz verlässlich befahrbare Radwege anbieten zu können, wurden ab der Wintersaison 2021/2022 Winterradrouten festgelegt, die wie die Hauptverkehrsstraßen mit Salz betreut werden. Das Fahrradfahren soll in Bayreuth auch im Winter attraktiv sein, um sicher zur Arbeit und wieder nach Hause zu kommen. Weitere Informationen finden Sie hier.
Die Straßenreinigungsgebühr der Anlieger ist eine übers Jahr gemittelte Gebühr, die nur für das Kehren der Straßen erhoben wird. Für den Winterdienst werden keine Gebühren erhoben. Die kommunale Aufgabe der Sicherung der Fahrbahnen im Winter finanziert die Stadt Bayreuth aus allgemeinen Steuereinnahmen.
Der kommunale Winterdienst des Stadtbauhofs ist verantwortlich für öffentliche Straßen, Plätze, Rad- und Fußwege im Stadtgebiet:
- Hauptstraßen mit hoher Verkehrsbedeutung und hohem Gefährdungspotenzial – Räumung und Streuung
- Rad- und Gehwege im eigenen Zuständigkeitsbereich – Räumung und Streuung
- Fußgängerüberwege, Bushaltestellen, öffentliche Parkplätze – Räumung und Streuung
- Neben- und Wohnstraßen ab einer Schneehöhe von 5 cm – nur nachrangige Räumung
Die Bushaltestellen räumt und streut der Winterdienst des Stadtbauhofs.
Grundsätzlich ist der Grundstückseigentümer für die Sicherung der anliegenden Gehwege zuständig, auch bei kombinierten Rad- und Gehwegen. Bei kombinierten Rad- und Fußwegen ist ein ca. 1,2 m breiter Streifen für den Fußgängerverkehr zu sichern.