Vermietung von Marktschirmen

Mit einem Innenstadtkonzept wurden das Erscheinungsbild und die Aufenthaltsqualität in der Bayreuther Innenstadt aufgewertet. Die Stadt Bayreuth hat hierzu eine Gestaltungsrichtlinie erlassen. Ein Teil davon ist die Verwendung einheitlicher Marktschirme im Geltungsbereich A der Gestaltungsrichtlinie.

Die in diesem Bereich zugelassenen Marktschirme können beim städtischen Ordnungsamt gemietet werden. Die Aufstellung und die Abrechnung der Miete erfolgen durch den Stadtbauhof.

Vorgaben

Hier gelangen Sie zur Seite der Stadt Bayreuth zu den Punkten Innenstadtkonzept und Gestaltungsrichtlinien.

Kontakt

Marktschirme Vermietung
Mo - Fr 08:00 - 12:00 Uhr
Mi zusätzlich: 14:00 - 18.00 Uhr

Kontakt

Marktschirme Mängelmeldung
Mo – Do 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Fr 07:30 – 12:00 Uhr

Kontakt

Marktschirme Abrechnung
Mo – Do 07:30 – 12:00 Uhr und 13:00 – 16:00 Uhr
Fr 07:30 – 12:00 Uhr