Der Anlieger (Vorder- und Hinterlieger) muss den ans Grundstück angrenzenden Gehweg im Winter vor Schnee- und Eisglätte sichern.
 Ist kein befestigter Gehweg vorhanden, muss ein mind. 1,20 m breiter Streifen am Rande der Straße geräumt und gestreut werden. Bei gemeinsamen Rad- und Fußwegen ist ebenfalls ein ca. 1,20 m breiter Streifen zu betreuen. In öffentlichen Straßen, die als Fußgängerzonen dienen, ist der Bereich zwischen Grundstück und Entwässerungsrinne für den Fußgängerverkehr zu sichern, bei fehlender Entwässerungsrinne mind. 2,0 m (Maximilianstraße 4,0 m).