Eine einzelne Ratte, die über den Hof huscht, ist noch kein Rattenbefall.
Bitte sorgen Sie auf Ihrem Grundstück dafür, dass keine Lebensmittelabfälle auf dem Kompost liegen, Abfallbehälter fest verschlossen sind und Gelbe Säcke bis zur Abholung unzugänglich aufbewahrt werden.
Ein vermehrtes Auftreten auf öffentlichem Grund sollte dem Abwasserbetrieb unter +49 921 251860 gemeldet werden.
Grundsätzlich sind Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigte verpflichtet, auf privatem Grund eigenverantwortlich Bekämpfungsmaßnahmen einzuleiten.
Nach dem Tierschutzgesetz dürfen nur Personen Rattenbekämpfungen durchführen, die die dazu notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten haben.
Ziehen Sie einen professionellen Schädlingsbekämpfer hinzu.
In der Kanalisation wird diese Aufgabe durch speziell ausgebildetes Personal des Abwasserbetriebes ausgeführt.