Die Grundstücksentwässerung ist nach der „Satzung für die öffentliche Entwässerungsanlage der Stadt Bayreuth“ anzufertigen (mehr erfahren). Grundsätzlich ist der Anschluss an die städtische Kanalisation rückstausicher auszubilden. Die Details sind aus dem Formblatt „Rückstau aus dem Abwassernetz“ zu entnehmen (mehr erfahren). Bei konkreten Fragen zur Grundstücksentwässerung können Sie sich auch gern an die weiter unten genannten zuständigen Mitarbeiter/innen der Stadtentwässerung des Tiefbauamtes wenden (mehr erfahren).