Für die Einleitung von Abwasser und Oberflächenwasser in die Abwasseranlage (Kanalisation und Klärwerk) der Stadt Bayreuth wurde bis 31.12.2008 eine Gebühr erhoben, die ausschließlich nach der bezogenen Trinkwassermenge berechnet wurde. In dieser Gebühr waren sowohl die Kosten für die Ableitung, Sammlung und Reinigung von Schmutz- als auch von Regenwasser enthalten. Eine separate Abrechnung des tatsächlich eingeleiteten Oberflächenwassers in die Kanalisation erfolgte bis 31.12.2008 nicht.
Der Stadtrat hat am 26.11.2008 aufgrund der aktuellen Rechtsprechung einstimmig beschlossen, eine gesplittete Abwassergebühr ab 01.01.2009 zu erheben. Es wurde eine getrennte Gebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser eingeführt.
Die Schmutzwassergebühr wird weiterhin nach dem Frischwasserverbrauch berechnet. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe der überbauten und befestigten Flächen, die am Kanalnetz angeschlossen sind oder oberflächlich auf die Straße ablaufen. Mit der Niederschlagswassergebühr kann sich umweltfreundliches Verhalten der Grundstückseigentümer Gebühren mindernd auswirken. Wer wenig befestigte Flächen hat, Oberflächenwasser nicht in die öffentliche Kanalisation einleitet oder Niederschlagswasser in Zisternen zurückhält, wird bei der gesplitteten Abwassergebühr entsprechend begünstigt.