Werktags muss bis 7:00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8:00 Uhr in der Früh geräumt bzw. gestreut sein. Die Maßnahmen sind bis 20:00 Uhr am Abend so oft zu wiederholen, wie es für die Sicherheit notwendig ist. Abwesenheit entbindet nicht von der Räum- und Streupflicht.