Ja. Die Stadt wird entsprechend angeschlossener Fläche und Befestigungsart mit ihren Straßen und öffentlichen Flächen an den Kosten der Oberflächenwasserentsorgung beteiligt.
Ja. Die Stadt wird entsprechend angeschlossener Fläche und Befestigungsart mit ihren Straßen und öffentlichen Flächen an den Kosten der Oberflächenwasserentsorgung beteiligt.