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Satzungen & Gebühren
Für den Anschluss am öffentlichen Entwässerungsnetz sowie der Kanaleinleitung fallen Kanalbeiträge je Hausanschluss bzw. Verbrauchsgebühren für Schmutz- und Niederschlagswasser an.
Kanalbeitrag
Für den Bau der Entwässerungsanlagen (städtische Kanäle, Sonderbauwerke, Klärwerk und alle sonstigen Entwässerungseinrichtungen) wird ein Kanalbeitrag erhoben. Dieser wird einmalig für jedes Grundstück fällig, das an die öffentliche Kanalisation angeschlossen werden kann. Die Höhe des Beitrages richtet sich nach der Grundstücks- und Geschossfläche.
Bauliche Veränderungen sowie Änderungen am Grundstück können einen zusätzlichen Beitrag auslösen und sind dem Bauordnungsamt der Stadt Bayreuth zeitnah anzuzeigen.
Höhe des Kanalbeitrages
Beitragssatz einmalig |
netto keine USt. |
---|---|
Beitragssatz pro m² Grundstücksfläche |
1,53 € |
Beitragssatz pro m² Geschossfläche |
4,60 € |
Gebühren
Die Abwassergebühren werden getrennt nach Niederschlagswasser und Schmutzwasser berechnet. Die Gebühren decken die gesamten Kosten für die Sammlung, Ableitung und Reinigung des anfallenden Schmutz- und Niederschlagswassers.
Schmutzwassergebühr
Die Schmutzwassergebühr richtet sich nach der verbrauchten Frischwassermenge laut Wasserzähler. Die Abrechnung erfolgt mit der Wasserabrechnung der Stadtwerke Bayreuth. Für diese Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Schmutzwassergebühr | netto keine USt. |
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je m³ Wasserverbrauch | 1,60 €/m³ |
Niederschlagswassergebühr
Das Niederschlagswasser wird nach den überbauten und versiegelten Flächen der Grundstücke berechnet, die in die Entwässerungseinrichtung einleiten oder abfließen. Für diese Gebühr fällt keine Umsatzsteuer an.
Niederschlagswassergebühr | netto keine USt. |
---|---|
je m² entwässerte Fläche | 0,40 €/m² |
Gebührenreduzierung
Mit Versickerung des Niederschlagswassers auf dem Grundstück können entsprechend der Flächengröße Niederschlagswassergebühren eingespart werden.
Auch die Nutzung einer Zisterne mit mindestens 2 m3 Fassungsvermögen zur Gartenbewässerung oder auch für die Toilettenspülung wirkt sich Gebühren mindernd aus.
Des Weiteren kann dem Kämmereiamt – Abteilung Steuern / Abgaben – angezeigt werden, wenn für Gartengießwasser ein Wasserzähler installiert wurde. Für dieses Wasser wird unter bestimmten Voraussetzungen eine Rückerstattung der Schmutzwassergebühr gezahlt. Informationen zu den Voraussetzungen und den Antrag finden Sie hier.
Rechtliche Grundlagen
Die Schmutz- und Niederschlagswassergebühr sowie der Kanalbeitrag sind in der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) der Stadt Bayreuth festgelegt.
Die Gebühren und Beiträge decken die Kosten für die kommunale Entwässerung. Die erhobenen Gebühren werden ausschließlich für diese Aufgabe verwendet.
Die Gebühren werden alle vier Jahre nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes neu kalkuliert.
Die Vorschriften des Abwasseranschlusses an die Kanalisation und die Anforderungen der Einleitung und die Grenzwerte des Abwassers sind in der Entwässerungssatzung (EWS) der Stadt Bayreuth geregelt. Informationen zu den Voraussetzungen und den Antrag finden Sie hier.
Gebühren
13:00 – 16:00 Uhr
Fr 07:30 – 12:00 Uhr
Kontakt
Mi zusätzlich: 14:00 - 18:00 Uhr
Terminvereinbarung wird empfohlen
Kontakt
Mi zusätzlich: 14:00 - 18:00 Uhr