Abzüge von der Gebühr werden gewährt für teildurchlässige oder stark durchlässige Flächen. Teildurchlässige Grundflächen sind z. B. Aqua-Drain-Pflaster (Versickerung von mindestens 100 Liter pro Sekunde pro Hektar), Pflaster auf versickerungsfähigem Untergrund mit Sickerfugen größer 15 mm bis 30 mm Breite (es werden 50 % berücksichtigt). Stark durchlässige Grundflächen bestehen insbesondere aus Kies, Splitt, Rasengittersteinen und ähnlichen Materialien sowie Pflaster auf versickerungsfähigem Untergrund mit Sickerfugen größer 30 mm (es werden 25 % berücksichtigt).